Wer ein Transportunternehmen in Deutschland gründen möchte, muss zahlreiche formale Anforderungen erfüllen. Die genaue Liste der benötigten Papiere hängt davon ab, ob Fahrzeuge unter oder über 3,5 Tonnen eingesetzt werden, welche Rechtsform gewählt wird und ob nationale oder grenzüberschreitende Transporte geplant sind. Von der Gewerbeanmeldung bis zur EU-Lizenz: Nur wer alle Nachweise rechtzeitig vorlegt, darf legal starten. Diese Übersicht zeigt alle Dokumente, die Sie brauchen – strukturiert, vollständig und rechtssicher.
Das Wichtigste in Kürze
- Gewerbeanmeldung ist für alle Transportunternehmen Pflicht – unabhängig vom Fahrzeuggewicht.
- Für Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen benötigen Sie eine Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. EU-Lizenz.
- Fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen bei erlaubnispflichtigem Verkehr nachgewiesen werden.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG benötigen zusätzlich Handelsregisterauszug, Satzung und Gesellschafterliste.
- Ohne Versicherungsnachweise und vollständige Fahrzeugpapiere ist kein Start möglich.
Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt zur Selbstständigkeit
Bevor Sie mit dem Transportgewerbe starten, müssen Sie ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dafür reicht ein ausgefülltes Antragsformular. Als Nachweis der Identität dient in der Regel der Personalausweis oder Reisepass. Gründer aus Nicht-EU-Staaten benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Tätigkeit einschließt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Gewerbeanmeldebestätigung, die viele weitere Schritte ermöglicht. Unter anderem fragt das Finanzamt auf Basis dieser Anmeldung die steuerlichen Informationen ab. Auch Versicherungen und Banken verlangen häufig die Gewerbeanmeldung. Beachten Sie: Die Gewerbeanmeldung gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp und ist immer erforderlich. Eine frühzeitige Anmeldung sichert Planungsspielraum und ermöglicht die rechtzeitige Einbindung aller Behörden.
Güterkraftverkehrserlaubnis und EU-Lizenz bei schweren Fahrzeugen
Sobald Sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einsetzen, benötigen Sie zusätzliche Genehmigungen. Für innerdeutschen Verkehr ist die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich. Wenn Sie grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sein möchten, müssen Sie eine EU-Lizenz beantragen. Beide Lizenzen setzen bestimmte Nachweise voraus: Die fachliche Eignung, die Sie in der Regel über eine IHK-Fachkundeprüfung belegen, ist ebenso notwendig wie ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Diese beträgt mindestens 9.000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere. Auch Ihre persönliche Zuverlässigkeit muss belegt werden – durch Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Die Genehmigungen sind nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie drohen Bußgelder und ein Verbot des Transports.
Die wichtigsten Nachweise für Kapitalgesellschaften
Gründen Sie Ihr Transportunternehmen als GmbH oder UG, müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden. Dazu zählt der aktuelle Handelsregisterauszug, der die Existenz Ihrer Firma belegt. Auch die Gesellschafterliste und der Gesellschaftsvertrag sind Pflichtbestandteile der Unterlagen. Diese Nachweise zeigen, wer hinter dem Unternehmen steht und welche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern gelten. Ohne Handelsregistereintrag sind Kapitalgesellschaften nicht rechtsfähig. Zudem fordert das Finanzamt die steuerliche Erfassung. Hierzu müssen Sie nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Achten Sie auf die korrekte Anmeldung beim Finanzamt, da Sie sonst keine Rechnungen schreiben dürfen. Diese Dokumente sichern nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern sorgen für Transparenz gegenüber Behörden und Kunden.
Versicherungen und Fahrzeugpapiere: Ohne geht es nicht
Für jedes eingesetzte Fahrzeug benötigen Sie vollständige Fahrzeugpapiere. Dazu zählen der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief sowie gültige Versicherungsnachweise. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich wird häufig eine Transportversicherung empfohlen – insbesondere, wenn Sie Güter für Dritte befördern. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung. Diese schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, etwa bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden. Ohne diese Absicherungen können keine Genehmigungen erteilt werden. Versicherer verlangen oftmals auch einen Nachweis über die geplante Flotte und deren Nutzung. Prüfen Sie vorab, welche Versicherungen für Ihre Geschäftstätigkeit sinnvoll oder verpflichtend sind. Auch Leasing- oder Finanzierungsverträge sollten rechtzeitig organisiert werden, um Verzögerungen bei der Anmeldung der Fahrzeuge zu vermeiden.
Persönliche Zuverlässigkeit als zentrale Voraussetzung
Ein entscheidender Aspekt bei der Gründung ist Ihre persönliche Zuverlässigkeit. Diese wird durch verschiedene Nachweise dokumentiert. Dazu zählen insbesondere ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Beide Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein. Zusätzlich benötigen Sie Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Ihrer Gemeinde und der Berufsgenossenschaft Verkehr. Diese bestätigen, dass Sie keine offenen Schulden oder Vergehen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit haben. Bei negativen Einträgen kann Ihnen die Genehmigung verwehrt werden. Behörden prüfen regelmäßig, ob alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Eine lückenlose Dokumentation steigert Ihre Chancen auf Genehmigung. Auch potenzielle Geschäftspartner achten auf diese Seriositätsmerkmale, etwa bei Ausschreibungen oder Kooperationen.
Pflichtmitgliedschaften und Verkehrsleiter: Weitere Schritte zur Zulassung
Mit der formalen Gründung gehen weitere Pflichten einher. Eine Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Verkehr muss erfolgen. Sie dient der gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Ihre Mitarbeiter im Schadensfall ab. Planen Sie Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, müssen Sie zudem einen Verkehrsleiter benennen. Dieser übernimmt die fachliche und organisatorische Verantwortung für den Fuhrpark. Der Verkehrsleiter kann intern oder extern bestellt werden, muss aber qualifiziert sein und darf maximal vier Unternehmen gleichzeitig betreuen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass Ihr Betrieb ordnungsgemäß geführt wird. Eine gute Planung dieser Aufgaben hilft, den Start möglichst reibungslos zu gestalten.
Übersicht: Wichtige Papiere im Überblick
| Dokument / Nachweis | Pflicht bis 3,5 t | Pflicht über 3,5 t |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | ✔️ | ✔️ |
| Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz | ❌ | ✔️ |
| Nachweis fachliche Eignung (IHK) | ❌ | ✔️ |
| Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit | ❌ | ✔️ |
| Nachweis persönliche Zuverlässigkeit | ❌ | ✔️ |
| Handelsregisterauszug (bei GmbH/UG) | ✔️* | ✔️* |
| Versicherungsnachweise | ✔️ | ✔️ |
| Fahrzeugpapiere | ✔️ | ✔️ |
* Nur bei Kapitalgesellschaften erforderlich.
Fazit
Wer ein Transportunternehmen in Deutschland gründen will, muss zahlreiche rechtliche Hürden meistern. Die notwendigen Papiere reichen von der Gewerbeanmeldung über Versicherungsnachweise bis hin zur EU-Lizenz. Eine gute Vorbereitung spart Zeit, Kosten und Nerven. Holen Sie sich frühzeitig alle Informationen bei IHK und Gewerbeamt. Nur so legen Sie den Grundstein für einen erfolgreichen Start in die Logistikbranche.

