ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, auf Deutsch: „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es handelt sich um ein internationales Abkommen, das 1957 in Genf beschlossen wurde und seit 1968 in Kraft ist. Ziel des ADR ist die sichere Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr durch einheitliche Vorschriften.
Das ADR regelt unter anderem:
- Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherung gefährlicher Güter.
- Einstufung und Dokumentation von Gefahrgut.
- Anforderungen an Transportmittel und Fahrer, wie z. B. den Besitz eines Gefahrgutführerscheins (ADR-Bescheinigung).
Das Abkommen wird regelmäßig aktualisiert und gilt in allen EU-Staaten sowie weiteren Ländern weltweit, darunter Marokko, Nigeria und Russland.
