Fracht bezeichnet im Allgemeinen die Güter, die für den Transport bestimmt sind, sowie das Entgelt, das für deren Beförderung entrichtet wird. Sie umfasst alle Arten von Waren, die per Land-, Luft-, See- oder Bahnverkehr transportiert werden können. Im rechtlichen Kontext wird unter Fracht speziell das vereinbarte Transportentgelt verstanden. Der Begriff stammt aus dem Niederdeutschen und wurde ursprünglich in der Schifffahrt verwendet.
