Was ist eine Frachtführerversicherung? Alle wichtigen Infos im Überblick
Wer gewerblich Waren für Dritte transportiert, trägt eine enorme Verantwortung. Schon kleine Fehler, Witterungseinflüsse oder Diebstahl können Schäden in Millionenhöhe verursachen. Eine Frachtführerversicherung schützt Transportunternehmen genau vor diesen Risiken. Sie ist ein zentrales Element im Risikomanagement und für viele Frachtführer gesetzlich vorgeschrieben – vor allem bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Leistungen sie umfasst, wie viel sie kostet und warum sie unverzichtbar ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Frachtführerversicherung schützt vor Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung fremder Güter.
- Sie ist Pflicht für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
- Die Kosten richten sich nach Deckungssumme, Transportgut, Fahrzeuganzahl und Einsatzgebiet.
- Sie ist von der Transportversicherung abzugrenzen, die das Transportgut selbst absichert.
- Weitere wichtige Policen für Frachtführer sind Betriebshaftpflicht, Kfz- und Rechtsschutzversicherung.
Leistungsumfang der Frachtführerversicherung
Die Frachtführerversicherung bietet umfassenden Schutz für Transportunternehmen. Sie sichert das Risiko ab, das durch den Transport fremder Waren entsteht. Besonders wichtig ist die sogenannte Obhutshaftung. Diese bedeutet, dass der Frachtführer auch dann haftet, wenn er den Schaden nicht direkt verschuldet hat. Dazu gehören etwa Schäden durch Verkehrsunfälle, Unfälle beim Be- oder Entladen sowie Witterungseinflüsse. Auch Verluste durch Diebstahl oder Raub sind in der Regel abgedeckt.
Die Versicherung greift sowohl im nationalen als auch im internationalen Verkehr. Grundlage bilden gesetzliche Vorschriften wie das Handelsgesetzbuch (HGB) und die CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr). Die Haftungshöhe ist dabei meist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht beschränkt. In bestimmten Fällen kann die Haftung ausgeschlossen sein – zum Beispiel bei höherer Gewalt oder wenn der Schaden trotz größter Sorgfalt unvermeidbar war.
Pflichtversicherung: Wann und für wen sie vorgeschrieben ist
In Deutschland ist die Frachtführerhaftpflichtversicherung für alle gewerblichen Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben. Wer diese Grenze überschreitet, darf ohne diese Versicherung keine Gütertransporte durchführen. Verstöße führen zu erheblichen Sanktionen und dem Entzug der gewerblichen Erlaubnis. Die gesetzliche Pflicht dient dem Schutz der Auftraggeber, aber auch der eigenen Absicherung des Frachtführers.
Auch für internationale Transporte ist die Versicherung meist eine vertragliche Voraussetzung. Speditionen und Auftraggeber bestehen in der Regel auf den Nachweis einer gültigen Frachtführerversicherung. Wer keine vorweisen kann, bekommt oft keinen Auftrag. Gerade bei der Zusammenarbeit mit großen Logistiknetzwerken ist die Police unverzichtbar.
Kostenfaktoren der Frachtführerversicherung
Die Kosten für eine Frachtführerversicherung sind variabel und hängen von mehreren Faktoren ab. Grundlegend sind dabei:
| Kostenfaktor | Einfluss auf die Prämie |
|---|---|
| Umfang der Deckung | Höhere Deckung = höhere Prämie |
| Art der transportierten Güter | Wertvolle Güter = höheres Risiko |
| Anzahl und Gewicht der Fahrzeuge | Mehr Fahrzeuge = höhere Kosten |
| Einsatzgebiet (national/international) | Internationale Transporte sind teurer |
Die jährlichen Beiträge liegen typischerweise zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro. Besonders stark ins Gewicht fallen Gefahrgüter, temperaturempfindliche Ladungen oder Diebstahlrisiken. Zudem wird die Prämie oft pauschal nach Gesamtgewicht und Anzahl der Fahrzeuge berechnet. Wer seine Risiken gut dokumentiert und Schadenfreiheit nachweist, kann mit besseren Konditionen rechnen.
Unterschied zur Transportversicherung
Oft werden Frachtführerversicherung und Transportversicherung verwechselt. Dabei unterscheiden sie sich in ihrer Zielrichtung deutlich. Die Frachtführerversicherung deckt die Haftung des Transportunternehmers für Schäden an fremder Ware ab. Sie schützt also den Frachtführer selbst. Die Transportversicherung hingegen sichert das Transportgut – meist im Interesse des Warenbesitzers – gegen Beschädigung oder Verlust ab.
Während die Frachtführerversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein kann, ist die Transportversicherung freiwillig. Beide Versicherungen ergänzen sich jedoch sinnvoll. Für wertvolle, sensible oder besonders gefährdete Waren lohnt es sich, beides zu kombinieren. So lassen sich sowohl eigene als auch fremde Interessen bestmöglich absichern.
Welche zusätzlichen Versicherungen braucht ein Frachtführer?
Ein umfassender Versicherungsschutz ist für Frachtführer essenziell. Neben der Frachtführerversicherung sollten folgende Policen abgeschlossen werden:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Personen oder Sachen Dritter ab, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Transport stehen.
- Transportversicherung: Schutz für eigene oder fremde Waren während des Transports.
- Kfz-Versicherung: Pflichtversicherung für die eingesetzten Fahrzeuge, inklusive Vollkasko bei hochwertigem Fuhrpark.
- Rechtsschutzversicherung: Schutz bei Rechtsstreitigkeiten mit Auftraggebern oder im Schadenfall.
- Spezialdeckungen: Etwa für Subunternehmer, Gefahrgut oder temperaturempfindliche Güter.
Ein maßgeschneiderter Versicherungsmix sichert das Unternehmen umfassend ab. Gerade bei gemischten Flotten oder internationalen Einsätzen ist professionelle Beratung sinnvoll. Versicherer bieten oft kombinierte Policen für Speditionen und Logistiker an.
Haftung und Schadensregulierung im Ernstfall
Im Schadenfall haftet der Frachtführer grundsätzlich verschuldensunabhängig. Das heißt: Es genügt, dass sich das Gut während des Transports unter seiner Obhut befand. Ausnahmen gibt es nur bei Nachweis höherer Gewalt oder unabwendbarer Ereignisse. Die Haftungshöchstgrenze liegt laut HGB und CMR bei 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht. Für besonders wertvolle Transporte sollte daher eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden.
Beispiel: Wird ein 1.000 kg schweres Gerät gestohlen, beträgt die maximale Haftungssumme rund 10.000 €. Der tatsächliche Wert kann jedoch weit darüber liegen. In diesem Fall springt die Transportversicherung ein – sofern vorhanden. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation des Schadens, insbesondere bei Diebstahl oder Witterungseinflüssen. Eine zügige Schadensmeldung beim Versicherer ist entscheidend für die Regulierung.
Fazit: Sicherheit auf allen Wegen – mit der richtigen Versicherung
Die Frachtführerversicherung ist für Transportbetriebe weit mehr als eine Pflichtversicherung. Sie schützt vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken und ist das Rückgrat eines funktionierenden Risikomanagements. In Kombination mit weiteren Policen wie der Transport- und Betriebshaftpflichtversicherung entsteht ein lückenloses Sicherheitsnetz. Wer Transporte zuverlässig durchführen will, sollte hier nicht sparen – sondern gezielt vorsorgen.

